ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden AGB der Viator Marine GmbH, im Folgenden als Lieferant bezeichnet, gelten für sämtliche Geschäfte, welche der Lieferant mit Kunden tätigt.
(2) Von diesen AGB abweichende Regelungen benötigen eine schriftliche Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters des Lieferanten und dem jeweiligen Kunden. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
(3) Die AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Individuelle, schriftliche Angebote sind unter Berücksichtigung der darin angeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen verbindlich. Nach Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine entsprechende Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, ist die Annahme durch den Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen zu erklären. Danach verfällt das Angebot, falls im Angebot keine andere Frist gesetzt wurde.
(2) Die Angebote des Lieferanten in Prospekten, Broschüren oder im Internet stellen unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, beim Lieferant Ware zu bestellen. Durch die Übermittlung von Bestellungen mittels E-Mail, Telefax, Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Lieferant ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen. Nach ergebnislosem Fristablauf gilt die Bestellung als abgelehnt.
(3) Der Lieferant ist nicht verpflichtet vom Kunden gestellte Daten (Spezifikationen, Maße, Muster etc.), Materialien oder die Geeignetheit der bestellten Ware für die Zwecke des Kunden zu überprüfen. Korrespondenz, welche sich nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung wiederfindet, wird nicht Vertragsbestandteil. Diese ist vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Bedenken hinsichtlich des Vertragsinhaltes schriftlich anzuzeigen. Der Lieferant ist in diesem Fall berechtigt bei Maßänderungen etc., falls erforderlich, den Preis entsprechend anzupassen.
(4) Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen oder geschäftlichen Daten einverstanden, sofern diese zur Auftragsbearbeitung notwendig sind. Dies umfaßt auch die Weiterleitung von Daten an Dritte (Zulieferer, Transportunternehmen, etc.) sofern diese an der Auftragsbearbeitung beteiligt sind. Der Lieferant verpflichtet sich dabei zur Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen.
§ 3 Preise
(1) Die genannten Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Verbraucher, so verstehen sich die Preise inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets einer gesonderten schriftlichen Niederlegung und werden gesondert berechnet. Hierzu gehören insbesondere auch Serviceleistungen beim Kunden oder die Montage sonstiger Ware.
(3) Lieferungen erfolgen gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgewiesen wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Im Rahmen schriftlicher Angebote gem. § 2 (1) gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit der Auftragsbestätigung die Auftragssumme als Vorkasse fällig. Der Lieferant ist berechtigt bis zum Eingang des Zahlbetrages die Bearbeitung des Auftrages zu verweigern. Eine Lieferung auf Kredit ist gegen Stellung entsprechender Sicherheiten möglich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Lieferbedingungen / Annahmeverzug
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Ware vom Kunden in der Betriebsstätte des Lieferanten in Altenholz abzuholen. Wurde die Lieferung der Ware vereinbart, erfolgt diese durch Versendung ab Lager des Lieferanten im Namen des Lieferanten bzw. direkt durch den Lieferant an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In der Regel beträgt die Lieferfrist ca. 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung durch den Lieferant oder Dritte, nicht den Eingang beim Kunden. Angaben über die Liefertermine sind unverbindlich, soweit dieser nicht ausnahmsweise verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Lieferant selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die nachfolgenden Absätze.
(3) Sollten vom Kunden bestellte Artikel wider Erwarten, trotz rechtszeitiger Disposition, aus vom Lieferant nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar sein, so ist dieser berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und ggf. die Ausübung des Rücktrittrechts informiert. Im Falle des Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstattet.
(4) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss bzw. Liefertermin an, ist jede Partei berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Soweit die Verzögerungen vom Lieferant zu vertreten sind, haftet der Lieferant nach § 8 dieser Bedingungen.
(5) Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Lieferanten. Jeder Transport der Ware geht zu Lasten des Kunden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferanten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher gilt dieser Kontokorrentvorbehalt nur für bei Vertragsschluss bereits entstandene Ansprüche.
(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Lieferanten nicht gestattet.
(3) Unternehmern ist es, abweichend vom vorstehenden Absatz gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, zu vermieten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, Vermietung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an den Lieferant ab, welche die Abtretung annimmt. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Kunde verpflichtet den Abnehmer zu benennen, diesem die Abtretung anzuzeigen sowie zur Geltendmachung der Rechte aus der Abtretung Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an den Lieferant abgetretenen Forderungen auf Rechnung des Lieferanten im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur solange kein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt ist und kann sonst nur widerrufen werden, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Lieferanten hinweisen und den Lieferant unverzüglich benachrichtigen.
(5) Bei nicht unwesentlichem vertragswidrigen Verhalten des Kunden -insbesondere Zahlungsverzug- ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung / Rücktritt
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen den Lieferant bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
(2) Schäden, die durch etwaige unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Verwendung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Lieferant. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des jeweiligen Herstellers bzw. den Produktinformationen des Lieferanten sowie den allgemeinen Erfahrungssätzen sachgemäßen Gebrauchs.
(3) Bei Kauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Erhalt der Ware verkürzt, wenn der Kunde Verbraucher ist. Anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln auch bei neuen Sachen mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. § 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette im Verbrauchsgüterkauf) bleibt unberührt.
(5) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich dem Lieferant zu melden und die Beanstandungen bei Anlieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken. Er erleichtert hierdurch die Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Lieferanten gegenüber seinen Lieferanten oder dem Transportunternehmen. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
(6) Etwaige Garantien auf Materialien etc. sind selbständige Garantieerklärungen der jeweiligen Lieferanten/Hersteller und begründen keinen Anspruch gegenüber dem Lieferant, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(7) Handelt es sich um einen Vertrag zur Lieferung einer neuherzustellenden beweglichen Sache und ist an dem Vertrag kein Verbraucher beteiligt, so ist der Nacherfüllungsanspruch der Kunden auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. Hiervon bleibt das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.
(8) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Geschäftssitz des Lieferanten. Sie sind daher im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens verpflichtet die betreffende Sache an den Geschäftssitz des Lieferanten zu versenden. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB ist der Lieferant verpflichtet den Kunden von entsprechenden Transportkosten freizustellen, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Diese Pflicht ist jedoch beschränkt auf die Kosten eines Standardtransportes ab/bis zur Lieferanschrift des Vertrages. Der Versand ist im Vorfeld mit dem Lieferant abzustimmen. Dieser ist berechtigt den Transport selbst zu besorgen.
§ 8 Haftung
(1) Der Lieferant hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt nicht für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Hier haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt.
(2) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Lieferant keine Verantwortung für seitens des Kunden gestellte Materialien oder die Eignung der gelieferten Waren für den vom Kunden angedachten Verwendungszweck. Bei der Verwendung der Waren sind die Regeln ordentlicher Seemannschaft zu berücksichtigen.
§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Ansprüchen, welche nicht aus dem selben Rechtsgeschäft resultieren gegen Zahlungsansprüche des Lieferanten aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 10 Urheberrechte
Die vom Lieferant erstellten Unterlagen (Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Berechnungen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Übergabe räumt der Lieferant dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung des Lieferanten gestattet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Berlin, den 01.01.2022
Viator Marine GmbH
Friedrichstrasse 231
10969 Berlin